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Wichtig für alle Frauen!

 

Berlin, 10.8.2020


Den Dammbruch verhindern – die Istanbul-Konvention stärken


Das Bündnis Istanbul-Konvention, ein Zusammenschluss von Frauenrechtsorganisationen in Deutschland, Verbänden und Expert*innen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, zeigt sich besorgt über aktuelle Angriffe auf die Istanbul-Konvention, den bedeutendsten Frauenschutzvertrag in Europa.

Von der Bundesregierung fordert das Bündnis, Gewaltschutz von Frauen und Mädchen zu einem Eckpfeiler deutscher Außenpolitik zu machen. Es erklärt sich solidarisch mit den Frauenbewegungen und fortschrittlichen Kräften in Polen, Ungarn und der Türkei, die das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein Leben ohne Gewalt verteidigen.
„Die Istanbul-Konvention war ein historischer Durchbruch für Frauen und Mädchen“, erklärt Katja Grieger, Geschäftsführerin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). „Wird die Konvention konsequent umgesetzt, rettet sie Leben. Staaten, die von dem Vertrag zurücktreten oder die Umsetzung blockieren, senden das Signal, Frauen ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit abzuerkennen.“
Jede dritte Frau in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren. In Deutschland versucht täglich ein (ehemaliger) Partner seine Frau umzubringen. Jeden zweiten bis dritten Tag geschieht ein solcher Frauenmord. 2019 gab es in der Türkei nach Angabe der Initiative „Wir werden Frauenmorde stoppen“ (Kadın Cinayetlerini Durduracağız) 474 Femizide. Gleichzeitig fordern prominente Vertreter*innen der Regierungspartei von dem Abkommen zurückzutreten. Auf EU-Ebene blockieren osteuropäische Staaten die Ratifizierung. Tschechien, die Slowakei, Bulgarien, Lettland und Litauen haben die Konvention zwar selbst unterzeichnet, aber noch nicht in nationales Recht überführt. In Ungarn hat das Parlament im Mai 2020 die Ratifizierung gestoppt. Zuletzt kündigte der polnische Justizminister im Juli 2020 an, einen Austritt zu befürworten.
Dabei berufen sich Gegner*innen des Abkommens immer wieder darauf, traditionelle Werte schützen zu wollen. Dies ist besorgniserregend. „Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Verbrechen. Sie muss gestoppt werden vorbehaltlos und ausnahmslos!“, sagt Dr. Delal Atmaca, Geschäftsführerin des Dachverbands der Migrantinnenorganisationen. „Noch benutzen Politiker*innen die Drohung vor allem, um bei frauenfeindlichen Wähler*innengruppen zu punkten. Der tatsächliche Austritt Polens oder der Türkei wären ein Dammbruch, den es unbedingt zu verhindern gilt.“

Das Bündnis begrüßt, dass sich Bundesfrauenministerin Franziska Giffey bereits in einem Brief an ihre polnische Amtskollegin gewendet und Gewaltschutz zur Priorität der deutschen EU-Ratspräsidentschaft erklärt hat. Außenminister Heiko Maas sollte diesem Beispiel jetzt folgen und den Schutz von Frauen und Mädchen fest in der deutschen Außenpolitik verankern.
„Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zu blockieren, verzögern oder rückgängig zu machen, muss Konsequenzen haben“, fordert Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF), für das Bündnis. „Ein Europa ohne Frauenrechte und effektiven Schutz von Frauen vor Gewalt ist im 21. Jahrhundert nicht mehr verhandelbar.“
Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht – leider immer noch mit Vorbehalten bezüglich der Rechte von Migrant*innen. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zusammenzuarbeiten (Artikel 62 Istanbul-Konvention).
Bündnis Istanbul-Konvention: Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich mehr als 20 Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbände und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammengeschlossen. Das Bündnis verfolgt das Ziel, als Teil der Zivilgesellschaft die Umsetzung dieser verbindlichen Konvention in Deutschland zu begleiten und voranzutreiben sowie das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der Istanbul-Konvention zu stärken.

Mitgliedsorganisationen: BAG Autonome Mädchenhäuser, BAG Forsa e.V., BAG kommunaler Frauenbüros, BAG Täterarbeit e.V., bff - Frauen gegen Gewalt e.V.., BIG e.V., BVFeSt e.V., DaMigra e.V., DF e.V., djb e.V., Frauenhauskoordinierung e.V., gesine intervention, JUMEN, KOK e.V., S.I.G.N.A.L. e. V., MIA e.V., medica mondiale e.V., Weibernetz e. V., ZIF

- Wer mehr zur Verbreitung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland wissen will, findet auf der Seite des Bundesministeriums für Frauen,usw. wissenschaftliche Studien.

Gewalt gegen Frauen trifft auch akademisch ausgebildete Frauen, dazu im Besonderen: Peter Krope, Johannes Peter Petersen (Hrsg, beide Univ. Kiel) "Wege aus der Gewalt? Eine Studie im europäischen Rahmen über häusliche Gewalt gegen Frauen", Waxmann 2015, an der auch der Deutsche Akademikerinnenbund Bundesverband beteiligt war.

 

 

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