Der Bundesverband lädt zur Digital Lounge mit Selma Gather ein:
Ohne Ansehen der Person. Diskriminierungsverbote als Vertrauensschutz
Das Th
ema der Arbeit ist das allgemein zivilrechtliche Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse verbietet. Während vormals grundsätzlich nur der Staat zur Gleichbehandlung verpflichtet war, verbietet das Gesetz seit 2006 Diskriminierungen auch im Privatrechtsverkehr.
Die Arbeit möchte beitragen zu einer privatrechtstheoretischen und -dogmatischen Legitimierung von Diskriminierungsverboten. Sie zeigt, dass entgegen verbreiteter Auffassung das Diskriminierungsverbot der §§ 19 ff. AGG privatrechtsimmanent rekonstruiert werden kann. Es fügt sich in die Grundstrukturen des liberalen Zivilrechts ein, wenn es als gesetzgeberische Konkretisierung von Rücksichtnahmepflichten im rechtsgeschäftlichen Kontakt – mithin als culpa in contrahendo – verstanden wird. Umfassender Diskriminierungsschutz bedeutet damit nicht das Ende des Privatrechts oder ein Bruch mit dessen grundlegenden Strukturen. Zu weiteren Informationen siehe: https://www.dab-ev.org/de/netzwerke/Digital-Lounge.php
21.10.2026, um 18:30 Uhr Moderation: Dr. Ingeborg Stahr
ZOOM-Link: https://us06web.zoom.us/j/4578796771?pwd=bitvZzNqUEJ2K0xmVFBNK0xINEt4dz09&omn=87583179794



Mehrdimensionalität in der Gleichheitsrechtsdogmatik. Rechtliche Erfassung von Intersektionalität und struktureller Diskriminierung am Beispiel von Art. 3 Abs. 3 GG
WIR WEISEN HIN: Im September veranstalten der Soroptimist Club Glückstadt und Club Kiel mit Solist*innen des „National House of Music“ Kyjiw sechs Benefizkonzerte in Schleswig-Holstein.