FüPoG II
Seit dem 12. August 2021 ist das Zweite Führungspositionen-Gesetz: "FüPoG II" in Kraft.
Es ist ein weiterer kleiner Schritt in Richtung Gleichstellung von Frauen in Führungspositionen, in diesem Fall in Vorständen von Unternehmen, die in öffentlicher Hand sind oder an denen die öffentliche Hand maßgeblich beteiligt ist. Frauen gehören in das Management von Unternehmen.
Es bleibt jedoch eine zukünftige Aufgabe, die paritätische Besetzung der Vorstandsgremien dauerhaft zu installieren.
Lesen Sie dazu den folgenden informativen Artikel aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 13.08.2021:
Führungsgremien : Mehr Frauen für Staatsunternehmen
Von der Frauenquote für Vorstände sind auch öffentliche Unternehmen betroffen. Sehr viele sind es zwar nicht, aber ein knappes Dutzend Staatsunternehmen muss jetzt zwingend Frauen berufen.
Nicht nur Privatunternehmen, auch öffentliche Unternehmen müssen den Frauenanteil in ihren obersten Führungsgremien erhöhen. Von dem seit heute gültigen Gesetz zu Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen sind 43 Unternehmen mit Bundesbeteiligung betroffen. 11 davon haben bislang in ihrem Vorstand noch keine Frau, sie müssen also bei der nächsten Umbesetzung des Vorstands zwingend eine Frau in ihr oberstes Führungsgremium berufen, wie aus einer Analyse der Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ (FidAR) hervorgeht.